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Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen!

Urteil des Bundesgerichtshofes von 1965
Die Steuerkanzlei Stangl besteht seit über 25 Jahren.

Neben dem Kanzleiinhaber, Herrn Dipl.-Kfm. Benedikt Stangl (Steuerberater), sind unter anderem auch Frau Evi Stangl (Steuerbevollmächtigte) und Herr Berthold Stangl (Steuerberater) in der Steuerkanzlei tätig.

Gegründet wurde die Steuerkanzlei bereits im Jahr 1950 von Herrn Dipl.-Kfm. Dr. Josef Kürzinger. Ab 1975 hat Herr Berthold Stangl in der Kanzlei als Angestellter, sowie später als freier Mitarbeiter gearbeitet, bevor er 1988 die Steuerkanzlei übernahm.

Benedikt Stangl war seit 2009 in der Kanzlei tätig. Im Jahr 2018 hat er die Steuerkanzlei schließlich übernommen.

Steuererklärung

Jahresabschluss